FRAGEN FÜR ROLLSTUHLFAHRER UND SCHWERBEHINDERTE
Rollstuhlplätze können Sie nur bei der Tickethotline 069 90283986 bestellen. Bei unseren Veranstaltungen gibt es einen festgelegten Bereich für Rollstuhlfahrer und deren Begleitung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Anzahl an Plätzen hierfür limitiert ist.
Gäste mit Schwerbehinderungen, die keinen Rollstuhl haben, haben Anspruch auf eine kostenfreie Begleitperson, aber keinen Anspruch auf den Rollstuhlbereich. Beachten Sie bitte, dass Gäste ohne Rollstuhl und deren Begleitpersonen bei unbestuhlten Veranstaltungen stehen müssen.
Ein kostenloses Ticket für eine Begleitperson wird nur dann ausgestellt, wenn die behinderte Person einer Begleitperson bedarf und dies durch ein „B“ oder „H“ im Behindertenausweis gekennzeichnet ist. Die ist eine freiwillige Leistung des Veranstalters. Eine Kennzeichnung „G“ reicht hierfür nicht aus. Entsprechende Tickets können Sie nur bei der Tickethotline 069 90283986 oder über unser Kontaktformular buchen.
Rollstuhlplätze können Sie nur bei der Tickethotline 069 90283986 oder über unser Kontaktformular buchen.
Die Parkplätze für Rollstuhlfahrer befinden sich auf dem P1 unmittelbar am Haupteingang. Wir haben nur eine limitierte Anzahl an PKW Stellplätzen. Sollten diese Parkplätze vergeben sein, haben Sie lediglich die Möglichkeit unseren kostenlosen Busshuttle zu nutzen oder einen der anderen Parkplätze zu nutzen. Wir möchten Sie jedoch darauf aufmerkam machen, dass die Parkplätze geschottert und somit für Rollstühle schwer zu befahren sind. Sofern Sie Hilfe beim Ein- und Ausstieg sowie Begleitung zum Einlass oder auf das Konzertgelände benötigen, helfen wir Ihnen sehr gerne. Bitte melden Sie sich hierfür beim Ordnerpersonal auf den Parkplätzen am Veranstaltungstag.
Rollatoren sind auf dem gesamten Gelände nicht zulässig.
Nein. Dies ist auch nicht nötig da die Schlossparkbühne bestuhlt ist.
Fragen zur Anreise
An der Schlosspark Bühne stehen keine Parkflächen zur Verfügung. Nutzbar sind das Parkdeck Barfüßertor (P1), das Parkhaus Oberstadt (P2) und die Tiefgarage Lahncenter (P3), sowie das Cityparkhaus (P4), das Parkhaus Sparkasse (P5) und das Parhaus Ahrens (P6).
Nein – es fahren keine Shuttelbusse zur Schlossparkbühne.
Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung findet ihr hier:
Barfüßerstraße geg. 11 gegenüber Bauamt 1
Barfüßerstraße geg. 5 vor Am Plan 1 (IFL) 1
Gisonenweg geg. 2 gegenüber Dr. Carl-Duisberg-Haus 2
Renthof 5 vor Physik 1
Renthof 18 1
Roter Graben geg. 2 Ecke Steinweg 1
Sybelstraße 1A 1
Nein. An dem Konzertgelände stehen keine Camping- und Übernachtungsflächen zur Verfügung.
Nein. Die Anfahrt direkt zuSchlossparkbühne ist nicht gestattet.
Auch das Abholen direkt am Veranstaltungsgelände ist nicht möglich.
Sie können mit dem Fahrrad bis zum Konzertgelände fahren. An der Schlossparkbühne stehen abstellmöglichkeiten zur Verfügung.
FRAGEN ZU TICKETS
Nein. Tickets sind vom Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Absagen oder Verlegungen erhalten Sie die Informationen zum Umtausch auf der Webseite, Presse und Social Media Kanälen.
Die Tickets werden in der Regel durch den Ticketdienstleister per Post versendet.
Sollte Ihre Sendung 7 Werktage nach Erhalt der Versandbestätigung per E-Mail noch nicht eingetroffen sein, wenden Sie sich bitte an den Ticketdienstleister und bitten Sie gegebenenfalls um einen Nachforschungsantrag.
Sollten Sie Ihre Tickets nicht per Post erhalten, werden diese an der Abendkasse hinterlegt. Diese ist in der Regel eine halbe Stunde vor Einlass der Veranstaltung geöffnet.
Tickets dürfen ausschließlich über die offiziellen Fansale-Foren der Ticketanbieter weiterverkauft werden, bei denen sie ursprünglich gekauft wurden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Tickets, die über Drittanbieterplattformen wie Viagogo oder eBay weiterverkauft werden – insbesondere zu überhöhten Preisen – zu entwerten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung.
Bitte vermeiden Sie das Unkenntlichmachen des Preises, da Sie im Bedarfsfall den Kaufpreis belegen müssen.
Bitte wenden Sie sich bei Verlust an die Vorverkaufsstelle oder den Ticketdienstleister, bei dem Sie das Ticket erworben haben.
Allen Kindern, welche das fünfte Lebensjahr nicht vollendet haben, ist der Zutritt zu den Veranstaltungen nicht untersagt, auch in Begleitung der Erziehungsbeauftragten.
Kinder ab dem sechsten Lebensjahr benötigen für die Konzerte des Gießener Kultursommers ein vollwertiges Ticket, sofern nichts anderes angegeben ist.
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 13 Lebensjahr dürfen in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person die Veranstaltungen besuchen.
Ab 14 Jahren ist der Zutritt bis 22 Uhr erlaubt. Der Veranstalter empfiehlt einen Altersnachweis (Kinderausweis, Reisepass, Schülerausweis, o.ä.).
Ab 16 Jahren darf die Veranstaltung bis 24 Uhr besucht werden. Ist eine erziehungsbeauftragte Person mit der Aufsicht eines Kindes oder Jugendlichen unter 18 Jahren beauftragt, so ist das ausgefüllte Formular „Formular Erziehungsbeauftragung“ mitzuführen. Diese Regelungen gelten auch bei Besitz einer gültigen Eintrittskarte.
Die erziehungsbeauftragte Person darf während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer Rauschmittel stehen.
ALLGEMEINE FRAGEN UND ANTWORTEN
Fundsachen werden am Ende der Veranstaltung dem Ordnungsamt Gießen übergeben und können ab zwei Tage nach der Veranstaltung im Fundbüro der Stadt Gießen (im Rathaus) abgeholt werden.
Die jeweilige Einlasszeit finden Sie auf Ihrer Eintrittskarte.
Nein. Das Mitbringen und somit der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Ausnahmen sind medizinisch notwendige Lebensmittel. Hierfür ist eine medizinische/ärztliche Bescheinigung notwendig.
Wir bieten ein reichhaltltiges Speisen- und Getränkeangebot auf dem Gelände.
Grundsätzlich ist ein persönliches Treffen mit dem Künstlern nicht möglich. Sollten Sie an einem „Meet & Greet“ teilnehmen, erhalten Sie alle Informationen im voraus der Veranstaltung. „Meet & Greets“ werden in der Regel nur verlost. Bitte sehen Sie von Anfragen an uns ab.
Sollten Sie den Wunsch nach Autogrammkarten haben, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Künstlermanagement. Wir können hierzu keine Anfragen weiterleiten.
Vom Veranstalter werden keine Reise- oder Übernachtungskosten erstattet.
Auf dem Gelände und in den Konzerten sind selbstverständlich Sanitäter für den Ernstfall vor Ort.
Plakate bis zu einer Größe von DIN A3 dürfen bei Veranstaltungen mitgeführt werden.
Fahnen oder Fahnen mit Stäben sind keine Plakate und dürfen daher nicht mitgebracht werden.
Eine schöne Idee. Aber leider können wir das aus organisatorischen Gründen nicht erlauben, da uns eine Vielzahl von Anfragen erreichen und wir keine Personengruppen somit bevorzugen möchten. Darüber hinaus unterliegt eine Veranstaltung einem strengen Zeitplan, der Abweichungen dieser Art unmöglich macht zu integrieren.
Natürlich nicht. Wir denken hierbei an das Tierwohl!
Nein. Es ist nur Barzahlung möglich. Ein Geldautomat steht auf dem Gelände zur Verfügung.
Ja. Eine kostenpflichtige Garderobe ist bei jeder Veranstaltung vorhanden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Taschen größer als DIN A4 oder größere Gegenstände nicht auf die Veranstaltung mitnehmen dürfen. Lassen Sie diese zu Hause oder verwahren Sie diese im Auto.
Ja. Es stehen den Besuchern eine entsprechend der Anzahl an Gästen ausgelegte Menge an sanitären Einrichtungen zur Verfügung. Es gibt auch barrierefreie Toiletten für Gäste mit Rollstühlen (Behindertentoiletten).